Bei der Alte Oldenburger übernimmt der Krankenvolltarif ST für digitale Gesundheitsanwendungen 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen, wobei die Erstattung auf den Betrag begrenzt ist, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
Digitale Gesundheitsanwendungen
Erstattet werden 100 v.H. der erstattungsfähigen Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen.
Die Erstattung ist jedoch begrenzt. Sie beträgt nicht mehr als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Was bedeutet das konkret?
Für digitale Gesundheitsanwendungen werden die erstattungsfähigen Aufwendungen vollständig, also zu 100 Prozent, übernommen. Dabei gilt eine Obergrenze: Erstattet wird höchstens so viel, wie für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für digitale Gesundheitsanwendungen?
Erstattet werden 100 v.H. der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Gibt es eine Obergrenze bei der Erstattung?
Ja. Die Erstattung beträgt höchstens den Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Werden die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen vollständig übernommen?
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 v.H. übernommen, jedoch nicht über den Betrag hinaus, der für einen gesetzlich Versicherten anfallen würde.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Standardtarif-ST 2023