Bei der Krankenvollversicherung der Alte Oldenburger verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht, sodass eine reguläre Kündigung des Vertrags durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Erhalten bleibt lediglich das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht, das nur greift, wenn dem Versicherer die Fortsetzung des Vertrags nach Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. Eine solche Kündigung kann sich auch auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränken.
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt. Dieses greift für den Fall, dass dem Versicherer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Maßgeblich sind dabei alle Umstände des Einzelfalls sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere der Verpflichtung nach Abs. 3 Satz 1 VVG.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gelten die Regelungen für die Kündigung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann den Vertrag nicht auf dem üblichen, ordentlichen Weg kündigen, da er auf dieses Recht verzichtet. Nur in Ausnahmefällen, in denen ihm die Fortsetzung des Vertrags nach Abwägung aller Umstände und Interessen nicht zumutbar ist, bleibt ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Eine solche Kündigung muss sich nicht immer auf den gesamten Vertrag beziehen, sondern kann auch nur einzelne versicherte Personen oder Tarife betreffen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer die Krankenvollversicherung ordentlich kündigen?
Nein, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Wann darf der Versicherer außerordentlich kündigen?
Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt für den Fall bestehen, dass dem Versicherer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
Muss eine Kündigung immer den ganzen Vertrag betreffen?
Nein, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Standardtarif-ST 2023