Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung darf der Versicherer eine Krankheitskostenversicherung, die der Pflicht zur Versicherung dient, sowie eine substitutive Krankheitskostenversicherung nicht ordentlich kündigen – ebenso wenig eine begleitende Krankenhaustagegeldversicherung. Für andere Fälle gelten begrenzte Kündigungsmöglichkeiten in den ersten Versicherungsjahren, während das außerordentliche Kündigungsrecht und ein Verzicht bei Teilversicherungen bestehen bleiben.
In einer Krankheitskostenversicherung, die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dient, sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Krankheitskostenteilversicherung die zuvor genannten Voraussetzungen nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Bei einer Krankheitskostenteilversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gelten die entsprechenden Regelungen zur Kündigung sinngemäß.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Krankheitskostenversicherung, die die Pflicht zur Versicherung erfüllt, sowie bei der substitutiven Krankheitskostenversicherung kann der Versicherer nicht ordentlich kündigen; das gilt auch für ein Krankenhaustagegeld, das neben der Vollversicherung besteht. In anderen Fällen ist eine Kündigung nur in den ersten drei Versicherungsjahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Bei einer Krankheitskostenteilversicherung verzichtet der Versicherer ganz auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt in jedem Fall bestehen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer meine Krankenvollversicherung ordentlich kündigen?
Nein. In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen. Das gilt auch für ein Krankenhaustagegeld, das neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
In welchem Zeitraum darf der Versicherer eine Krankenhaustagegeld- oder Teilversicherung kündigen?
Wenn die Voraussetzungen für den Kündigungsausschluss nicht vorliegen, kann der Versicherer nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Kann sich eine Kündigung nur auf einzelne Personen oder Tarife beziehen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bestehen?
Ja, die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024