Wann darf die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung ihre Versicherungsbedingungen ändern? Das ist möglich, wenn sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens dauerhaft verändern und ein unabhängiger Treuhänder die Änderungen als angemessen bestätigt. Ebenso kann eine unwirksam erklärte Regelung durch eine neue ersetzt werden, sofern die Belange der Versicherungsnehmer angemessen gewahrt bleiben und der Versicherungsnehmer rechtzeitig über die Gründe informiert wird.
Verändern sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens nicht nur vorübergehend, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüfen und ihre Angemessenheit bestätigen.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das gilt, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen anpassen, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert – allerdings nur, wenn dies zum Schutz der Versicherungsnehmer nötig ist und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Solche Änderungen gelten ab Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Wird eine Bedingung durch ein Gericht oder eine Behörde für unwirksam erklärt, kann sie durch eine neue, angemessene Regelung ersetzt werden, die zwei Wochen nach Mitteilung wirksam wird.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen dürfen die Versicherungsbedingungen angepasst werden?
Eine Anpassung ist möglich, wenn sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens nicht nur vorübergehend verändern, die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Ab wann gelten solche Änderungen?
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Bedingung für unwirksam erklärt wird?
Wird eine Bestimmung durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Ab wann wird eine solche Ersatzregelung Vertragsbestandteil?
Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem sie und die maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wurden, Vertragsbestandteil. Sie ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024