Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG endet die Krankenvollversicherung unter anderem mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wobei versicherte Personen das Versicherungsverhältnis innerhalb von zwei Monaten mit einem neuen Versicherungsnehmer fortsetzen können; auch der Tod einer versicherten Person und die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland führen zur Beendigung.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis. Das gilt nicht, wenn es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen.
Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat als die genannten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag grundsätzlich – die versicherten Personen können ihn aber weiterführen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsnehmer benennen. Verstirbt eine versicherte Person, endet der Schutz nur für sie. Zieht eine versicherte Person dauerhaft in ein nicht erfasstes Ausland, endet der Vertrag insoweit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird; bei nur vorübergehendem Auslandsaufenthalt kann eine Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung verlangt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen dürfen es jedoch fortsetzen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod einen künftigen Versicherungsnehmer benennen.
Wie lange habe ich Zeit, um die Fortsetzung des Vertrags zu erklären?
Die Erklärung zur Fortsetzung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgegeben werden.
Was gilt, wenn eine versicherte Person ins Ausland zieht?
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen als die genannten Staaten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis. Es kann jedoch aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt werden, wobei der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen kann.
Was passiert bei einem nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt?
Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen als die genannten Staaten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024