Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG können versicherte Personen einer Krankenvollversicherung in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; der Wechsel ist jederzeit möglich und beginnt zum Monatsersten nach Antragstellung, gilt jedoch nicht für Verträge, die ab Anfang abgeschlossen wurden.
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. Voraussetzung ist, dass diese Personen die im Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen.
Zur Gewährleistung dieser Beitragsgarantie wird ein Zuschlag erhoben, der in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt ist.
Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen.
Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
Diese Regelung gilt nicht für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann für versicherte Personen einen Wechsel in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie verlangen. Für diese Garantie fällt ein festgelegter Zuschlag an, und es darf keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung nebenher bestehen. Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der Voraussetzungen möglich und wirkt zum Ersten des Folgemonats nach dem Antrag. Für Verträge ab Anfang 2009 gilt diese Möglichkeit nicht.
Häufige Fragen
Wann kann in den Standardtarif gewechselt werden?
Der Wechsel ist jederzeit möglich, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers folgt.
Fällt für die Höchstbeitragsgarantie ein zusätzlicher Betrag an?
Ja. Zur Gewährleistung der Beitragsgarantie wird ein Zuschlag erhoben, der in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt ist.
Darf neben dem Standardtarif noch eine andere Krankenversicherung bestehen?
Nein. Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen.
Gilt die Wechselmöglichkeit für alle Verträge?
Nein. Die Regelung gilt nicht für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024