Wer bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung wissen will, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis zuständig ist, findet hier die Regelung: Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen an dessen Wohnsitz, Klagen gegen den Versicherer wahlweise am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers. Bei einem Umzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR oder bei unbekanntem Wohnsitz entscheidet das Gericht am Sitz des Versicherers.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise erhoben werden:
- bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder
- bei dem Gericht am Sitz des Versicherers.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist zuständig, wenn
- der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat verlegt, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, an welchem Gericht Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag verhandelt werden. Klagen gegen den Versicherungsnehmer finden an dessen Wohnort statt. Klagen gegen den Versicherer kann der Versicherungsnehmer entweder an seinem eigenen Wohnort oder am Sitz des Versicherers einreichen. Zieht der Versicherungsnehmer aus der EU oder dem EWR fort oder ist sein Wohnort unbekannt, entscheidet das Gericht am Sitz des Versicherers.
Häufige Fragen
Wo muss der Versicherungsnehmer klagen, wenn er gegen den Versicherer vorgehen will?
Er kann wahlweise am Gericht seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts oder am Gericht des Sitzes des Versicherers klagen.
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, oder – falls kein Wohnsitz besteht – das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht?
Verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU und des EWR, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Was passiert, wenn der Wohnsitz des Versicherungsnehmers bei der Klage unbekannt ist?
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024