Beiträge in der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG können sich ändern, weil etwa die Heilbehandlungskosten steigen, medizinische Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden oder die Lebenserwartung zunimmt. Der Versicherer vergleicht dazu mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten und passt Beiträge bei Überschreiten bestimmter Prozentsätze mit Zustimmung des Treuhänders an – wirksam zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür sind zum Beispiel steigende Heilbehandlungskosten, eine häufigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder eine steigende Lebenserwartung.
Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit. Soweit erforderlich, passt er sie mit Zustimmung des Treuhänders an.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Im Zuge einer Beitragsanpassung werden außerdem verglichen und, soweit erforderlich, angepasst:
- der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag
- der für die Betragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag
Diese Zuschläge werden jeweils mit den kalkulierten Zuschlägen verglichen.
Für geschlechtsabhängig erhobene Beiträge
Der mindestens jährlich für jeden Tarif durchzuführende Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen wird für jede Beobachtungseinheit des Tarifs nach dem in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren durchgeführt. Die Beobachtungseinheiten sind:
- Kinder/Jugendliche
- männliche Erwachsene/Auszubildende
- weibliche Erwachsene/Auszubildende
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 10. Ergibt die Gegenüberstellung bei einer Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als diesem Vomhundertsatz, so werden die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Bei einer Abweichung von mehr als 5 vom Hundert können die Beiträge dieser Beobachtungseinheit des Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
Für geschlechtsunabhängig erhobene Beiträge
Der mindestens jährlich für jeden Tarif durchzuführende Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen wird für jede Beobachtungseinheit des Tarifs nach dem in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren durchgeführt. Die Beobachtungseinheiten sind:
- Kinder/Jugendliche
- Erwachsene/Auszubildende
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5. Ergibt die Gegenüberstellung bei einer Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als diesem Vomhundertsatz, so werden die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Absatz 2 ist entfallen.
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge können sich im Lauf der Zeit verändern, etwa weil medizinische Behandlungen teurer werden oder Menschen länger leben. Der Versicherer prüft deshalb mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit, ob die tatsächlich benötigten Leistungen von den ursprünglich berechneten abweichen. Überschreitet die Abweichung den festgelegten Prozentsatz, werden die Beiträge mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst. Solche Anpassungen gelten ab Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Wie oft wird geprüft, ob die Beiträge angepasst werden müssen?
Der Versicherer vergleicht mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ab welcher Abweichung dürfen die Beiträge angepasst werden?
Bei geschlechtsabhängig erhobenen Beiträgen gilt ein Vomhundertsatz von 10; ab mehr als dieser Abweichung werden die Beiträge überprüft und ggf. angepasst, bei mehr als 5 vom Hundert können sie überprüft werden. Bei geschlechtsunabhängig erhobenen Beiträgen liegt der Vomhundertsatz bei 5. Anpassungen erfolgen mit Zustimmung des Treuhänders.
Können sich außer dem Beitrag noch andere Vertragsbestandteile ändern?
Ja. Unter denselben Voraussetzungen können auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024