Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung zahlt der Versicherer erst, wenn die geforderten Nachweise vollständig vorliegen – Rechnungen im Original mit Name, Krankheit, Behandlungsdatum und Gebührenordnungsnummern. Geregelt sind außerdem die Umrechnung ausländischer Kosten in Euro zum Tageskurs, mögliche Abzüge für Überweisungs- und Übersetzungskosten sowie an wen geleistet wird und wann Ansprüche abgetreten werden dürfen.
Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
Leistungsunterlagen
- Rechnungen müssen im Original vorgelegt werden. Sie müssen unter anderem enthalten: Name der behandelten Person, Krankenhauspflegeklasse, Bezeichnung der Krankheit, Leistungen des Arztes mit Nummern der Gebührenordnung sowie das jeweilige Behandlungsdatum.
- Wenn nur ein Krankenhaustagegeld gezahlt wird, genügt als Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Dazu gehören außerdem Angaben über eventuelle Beurlaubungstage bzw. teilstationäre Behandlung und die Bezeichnung der Krankheit.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus dem Gesetz.
Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet.
Devisenkurs
Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt werden, gilt der Kurs gemäß „Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand. Etwas anderes gilt, wenn die versicherte Person durch Bankbeleg nachweist, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.
Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und für Übersetzungen können von den Leistungen abgezogen werden.
Überweisungs- und Übersetzungskosten
Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen können von den Leistungen abgezogen werden – mit Ausnahme der Überweisung auf ein inländisches Konto. Die Kosten für Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden, die dem Nachweis der Voraussetzung der Entschädigungspflicht dienen, trägt das Versicherungsunternehmen.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Ansprüche aus Versicherungsleistungen
Ist ein Krankenhausausweis (ALTE OLDENBURGER Klinik-Card) ausgegeben worden, gilt das Abtretungsverbot insoweit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt erst, wenn die verlangten Nachweise vorliegen; diese werden sein Eigentum. Rechnungen müssen im Original eingereicht werden und bestimmte Angaben enthalten, beim reinen Krankenhaustagegeld reicht eine Bescheinigung des Krankenhauses. Ausländische Kosten werden zum Tageskurs bei Eingang der Belege in Euro umgerechnet, und bestimmte Überweisungs- sowie Übersetzungskosten können abgezogen werden. Ansprüche sind grundsätzlich nicht abtretbar oder verpfändbar, mit Ausnahmen bei neueren Verträgen und bei ausgegebener Klinik-Card.
Häufige Fragen
Was muss ich einreichen, damit der Versicherer die Kosten erstattet?
Rechnungen müssen im Original vorgelegt werden und unter anderem den Namen der behandelten Person, die Krankenhauspflegeklasse, die Bezeichnung der Krankheit, die ärztlichen Leistungen mit Nummern der Gebührenordnung sowie das jeweilige Behandlungsdatum enthalten. Der Versicherer leistet nur, wenn die geforderten Nachweise erbracht sind.
Welcher Nachweis genügt, wenn nur ein Krankenhaustagegeld gezahlt wird?
Dann reicht eine Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Aufenthaltes, dazu Angaben über eventuelle Beurlaubungstage bzw. teilstationäre Behandlung und die Bezeichnung der Krankheit.
Zu welchem Kurs werden im Ausland entstandene Kosten umgerechnet?
Sie werden zum Kurs des Tages umgerechnet, an dem die Belege beim Versicherer eingehen. Als Kurs gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank; für nicht gehandelte Währungen gilt der Kurs nach den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, es sei denn, ein ungünstigerer Kurs wird durch Bankbeleg nachgewiesen.
Kann ich meinen Anspruch auf Versicherungsleistungen abtreten?
Grundsätzlich können Ansprüche weder abgetreten noch verpfändet werden. Für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge gilt das Abtretungsverbot nicht, und wenn eine ALTE OLDENBURGER Klinik-Card ausgegeben wurde, gilt es insoweit ebenfalls nicht; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankheitskosten-Krankenhaustagegeld 2024