Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankentagegeldversicherung endet das Versicherungsverhältnis für die betroffene versicherte Person unter anderem, wenn eine tarifliche Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit wegfällt, bei Eintritt von Berufsunfähigkeit ab mehr als 50 Prozent, mit dem Bezug von Altersrente, mit dem Tod oder bei Verlegung des Aufenthalts ins Ausland. In vielen dieser Fälle bestehen Fristen und die Möglichkeit, die Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen in folgenden Fällen:
- Wenn eine im Tarif bestimmte Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit wegfällt: zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung.
- Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 vom Hundert erwerbsunfähig ist. Besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses
Wird das Versicherungsverhältnis wegen Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit oder wegen Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente beendet, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis für die Dauer der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, die Dauer der Berufsunfähigkeit oder die Dauer des Bezugs von Berufsunfähigkeitsrente hinsichtlich der betroffenen versicherten Person im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen.
Der Antrag auf diese Umwandlung des Versicherungsverhältnisses ist innerhalb von zwei Monaten seit Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, seit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder seit Bezug der Berufsunfähigkeitsrente zu stellen. Wird das Ereignis erst später bekannt, wird die Frist ab diesem Zeitpunkt gerechnet.
Bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Fortsetzung der Versicherung hinsichtlich der betroffenen versicherten Person in demselben oder einem anderen Krankentagegeldtarif zu verlangen, soweit die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt sind. Der Versicherer kann diese Weiterversicherung von besonderen Vereinbarungen abhängig machen.
Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Besteht bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen Person spätestens nach Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Das Versicherungsverhältnis endet außerdem:
- Mit dem Bezug von Altersrente, spätestens – sofern tariflich vereinbart – mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Ist eine Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen.
Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Fortführung der Versicherung
Die Versicherung endet spätestens zum Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Die Versicherung kann fortgeführt werden, sofern noch keine Altersrente bezogen wird und ein Arbeitsverhältnis besteht oder die Selbstständigkeit weiterhin ununterbrochen ausgeübt wird.
Das Versicherungsverhältnis endet zudem:
- Mit dem Tod. Beim Tod des Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
- Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen als die zulässigen Staaten, es sei denn, dass das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
Der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen haben das Recht, einen von ihnen gekündigten oder einen wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit beendeten Vertrag nach Maßgabe des Tarifs in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen, sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Krankentagegeldversicherung kann aus verschiedenen Gründen für die betroffene Person enden: etwa wenn eine tarifliche Voraussetzung wegfällt, bei Berufsunfähigkeit von mehr als 50 Prozent, mit dem Bezug von Altersrente, mit dem Tod oder bei Umzug in ein nicht zulässiges Land. Läuft im Beendigungszeitpunkt bereits eine Arbeitsunfähigkeit, verschiebt sich das Ende in bestimmten Fällen um bis zu drei bzw. sechs Monate. In mehreren Situationen kann das Versicherungsverhältnis als Anwartschaftsversicherung fortgesetzt werden, wobei dafür Fristen von zwei Monaten gelten.
Häufige Fragen
Wann gilt jemand nach diesen Bedingungen als berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 vom Hundert erwerbsunfähig ist.
Kann ich die Versicherung fortsetzen, wenn ich berufsunfähig werde oder meine Erwerbstätigkeit aufgebe?
Ja. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis für die Dauer der Unterbrechung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten seit dem Ereignis zu stellen; bei erst späterem Bekanntwerden ab diesem Zeitpunkt.
Was passiert, wenn beim Beendigungsgrund bereits Arbeitsunfähigkeit besteht?
Dann endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine tariflichen Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat – spätestens jedoch drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung bzw. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Bei Berufsunfähigkeit endet es spätestens nach Ablauf des sechsten Monats nach deren Eintritt.
Was gilt beim Tod des Versicherungsnehmers?
Beim Tod des Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod abzugeben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024