Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG darf der Versicherungsnehmer eigene Gegenforderungen nur dann mit Forderungen des Versicherers verrechnen, wenn diese Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist – strittige Ansprüche reichen für eine Aufrechnung nicht aus.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer darf eigene Ansprüche gegen die Forderungen des Versicherers nur unter bestimmten Voraussetzungen aufrechnen. Eine solche Verrechnung ist nur möglich, wenn die eigene Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherungsnehmer eine Aufrechnung vornehmen?
Nur dann, wenn die eigene Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Kann ich eine strittige Forderung gegen den Versicherer aufrechnen?
Nein. Eine Aufrechnung ist nur möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei strittigen Forderungen ist eine Aufrechnung nicht zulässig.
Gegen wessen Forderungen richtet sich diese Regelung zur Aufrechnung?
Sie betrifft die Aufrechnung des Versicherungsnehmers gegen Forderungen des Versicherers.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024