Wer bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung eine vereinbarte Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise nicht mehr leisten muss – bei bestimmten Pflichtverstößen ist sogar eine fristlose Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden möglich, wobei die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person denen des Versicherungsnehmers gleichstehen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vereinbarten Obliegenheiten, ist der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dabei gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen.
Wird eine bestimmte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich kündigen. Diese Kündigung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. Sie muss innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung erfolgen.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine vereinbarte Pflicht (Obliegenheit) nicht eingehalten wird, kann der Versicherer seine Leistung ganz oder teilweise verweigern. Bei bestimmten Pflichtverletzungen darf er den Vertrag zusätzlich ohne Frist kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden tun. Was die versicherte Person weiß oder verschuldet, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn man eine Obliegenheit verletzt?
Dann ist der Versicherer ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht frei, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen gelten.
Kann der Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung gekündigt werden?
Ja, bei Verletzung bestimmter Obliegenheiten kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das muss innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung geschehen.
Spielt es eine Rolle, ob die versicherte Person selbst Bescheid wusste?
Ja, die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024