Bei Streitigkeiten aus der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich der zuständige Gerichtsstand danach, wer klagt und wo der Versicherungsnehmer wohnt: Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen an dessen Wohnsitz, Klagen gegen den Versicherer wahlweise am Wohnort des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers – mit Sonderregeln bei einem Umzug ins Ausland oder unbekanntem Aufenthalt.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise erhoben werden:
- bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder
- bei dem Gericht am Sitz des Versicherers.
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Das Gleiche gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hängt das zuständige Gericht davon ab, wer gegen wen klagt. Klagt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig. Klagt der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer, kann er zwischen dem Gericht an seinem Wohnort und dem Gericht am Sitz des Versicherers wählen. Zieht der Versicherungsnehmer allerdings in einen Staat außerhalb von EU und EWR oder ist sein Aufenthalt unbekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen meine Krankenversicherung vorgehen will?
Sie können wählen: entweder beim Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder beim Gericht am Sitz des Versicherers.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz haben. Fehlt ein Wohnsitz, entscheidet das Gericht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Was gilt beim Gerichtsstand, wenn ich ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der EU und des EWR, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Das gilt auch, wenn Ihr Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024