Bei der Krankentagegeldversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur zum Ende eines der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen – und das auch nur, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf einen eitgeberzuschuss besteht. Auf dieses Kündigungsrecht wird sogar verzichtet, solange eine substitutive Krankenversicherung beim Versicherer läuft, und eine Kündigung kann sich gezielt auf einzelne Personen oder Tarife beschränken.
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten. Voraussetzung ist, dass kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Der Versicherer verzichtet auf dieses ihm zustehende Kündigungsrecht, solange für die versicherte Person eine substitutive Krankenversicherung beim Versicherer besteht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Die Kündigung kann beschränkt werden auf:
- einzelne versicherte Personen
- einzelne Tarife
- nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes
Erklärt der Versicherungsnehmer die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife, kann der Versicherer die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Dieses Verlangen ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Kündigung wirksam wird. Dies gilt nicht in einem bestimmten gesetzlich geregelten Fall.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf diese Krankentagegeldversicherung nur in den ersten drei Versicherungsjahren kündigen, und zwar jeweils zum Jahresende mit drei Monaten Frist. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht. Läuft für die versicherte Person zusätzlich eine substitutive Krankenversicherung beim selben Versicherer, verzichtet dieser auf sein Kündigungsrecht. Eine Kündigung kann auch nur einzelne Personen oder Tarife betreffen; in diesem Fall kann der Versicherer unter bestimmten Bedingungen die Aufhebung des restlichen Vertrags verlangen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Krankentagegeldversicherung kündigen?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Gibt es Fälle, in denen der Versicherer auf sein Kündigungsrecht verzichtet?
Ja. Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht, solange für die versicherte Person eine substitutive Krankenversicherung beim Versicherer besteht.
Kann die Kündigung nur einen Teil des Vertrags betreffen?
Ja. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen, einzelne Tarife oder auf nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes beschränkt werden.
Was passiert mit dem restlichen Vertrag, wenn nur einzelne Personen oder Tarife gekündigt werden?
In diesem Fall kann der Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung zu dem Zeitpunkt verlangen, in dem die Kündigung wirksam wird. In einem bestimmten gesetzlich geregelten Fall gilt dies jedoch nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024