Wann die ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung zahlt, hängt davon ab, dass die geforderten Nachweise vorliegen – diese gehen ins Eigentum des Versicherers über. Ausgezahlt wird an den Versicherungsnehmer oder an eine in Textform benannte empfangsberechtigte versicherte Person; Überweisungs- und Übersetzungskosten können abgezogen werden, bei einem benannten Inlandskonto entfallen die Überweisungskosten.
Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus dem Gesetz.
Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer sie ihm in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und für Übersetzung können von den Leistungen abgezogen werden.
Überweisungskosten
Überweisungskosten werden nicht abgezogen, wenn der Versicherungsnehmer ein Inlandskonto benennt, auf das die Beträge überwiesen werden können.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt erst, wenn die von ihm verlangten Nachweise vorliegen; diese behält er als Eigentum. Ausgezahlt wird grundsätzlich an den Versicherungsnehmer – an die versicherte Person nur dann, wenn diese in Textform als empfangsberechtigt benannt wurde. Überweisungs- und Übersetzungskosten dürfen abgezogen werden, wobei bei einem benannten Inlandskonto keine Überweisungskosten anfallen. Ansprüche lassen sich weder abtreten noch verpfänden, mit einer Ausnahme für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge.
Häufige Fragen
Unter welcher Bedingung zahlt der Versicherer die Leistung aus?
Der Versicherer ist nur zur Leistung verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
Kann die Leistung direkt an die versicherte Person gezahlt werden?
Ja, wenn der Versicherungsnehmer die versicherte Person in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. Andernfalls kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen.
Werden Überweisungskosten von der Leistung abgezogen?
Kosten für Überweisung und Übersetzung können grundsätzlich abgezogen werden. Überweisungskosten werden jedoch nicht abgezogen, wenn der Versicherungsnehmer ein Inlandskonto benennt, auf das die Beträge überwiesen werden können.
Dürfen Ansprüche auf Versicherungsleistungen abgetreten oder verpfändet werden?
Nein, Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt allerdings nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben davon unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024