Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG endet der Versicherungsschutz in der Krankenvollversicherung grundsätzlich zusammen mit dem Versicherungsverhältnis – und zwar auch für bereits laufende, noch schwebende Versicherungsfälle. Kündigt der Versicherer, gilt für schwebende Versicherungsfälle jedoch eine Nachlauffrist von dreißig Tagen, und bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit richtet sich die Leistungspflicht nach besonderen Regelungen.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Das gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, so endet der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle erst am dreißigsten Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Endet das Versicherungsverhältnis, weil eine der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit wegfällt oder weil Berufsunfähigkeit eintritt, so bestimmt sich die Leistungspflicht nach den hierfür geltenden Regelungen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis beendet ist, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz mehr – auch nicht für Behandlungen, die noch laufen. Kündigt jedoch der Versicherer selbst, bleiben schwebende Versicherungsfälle noch dreißig Tage lang geschützt. Entfällt die Versicherungsfähigkeit laut Tarif oder tritt Berufsunfähigkeit ein, gelten für die dann noch bestehende Leistungspflicht besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Wann endet mein Versicherungsschutz in der Krankenvollversicherung?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was passiert mit laufenden Behandlungen, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, endet der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle erst am dreißigsten Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Was gilt, wenn ich die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfülle oder berufsunfähig werde?
Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, bestimmt sich die Leistungspflicht nach den hierfür geltenden gesonderten Regelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld 2024