Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erhalten versicherte weibliche Personen in der Krankenvollversicherung Mutterschaftsgeld, wenn sie bei eitsunfähigkeit Anspruch auf Krankentagegeld haben, wegen der Mutterschutzfristen kein eitsentgelt bekommen oder ihr eitsverhältnis in der Schwangerschaft aufgelöst wurde. Gezahlt werden höchstens 13 EUR je Kalendertag für die Wochen rund um die Entbindung.
Versicherte weibliche Personen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankentagegeld.
- Ihnen wird wegen der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt.
- Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist nach der Entbindung aufgelöst.
Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 EUR je Kalendertag. Bei versicherten Personen der Tarifstufe BTB wird es – sofern ein tariflicher Anspruch besteht – auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Das Mutterschaftsgeld wird gezahlt für:
- die letzten sechs Wochen vor der Entbindung,
- den Entbindungstag,
- die ersten acht Wochen nach der Entbindung,
- bei Mehrlings- und Frühgeburten die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung.
Die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt nach Vorlage eines Nachweises über die erfolgte Entbindung.
Was bedeutet das konkret?
Versicherte Frauen können rund um die Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, wenn eine der genannten Voraussetzungen zutrifft – etwa ein Anspruch auf Krankentagegeld, fehlendes Arbeitsentgelt wegen der Mutterschutzfristen oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Ausgezahlt werden höchstens 13 EUR pro Kalendertag, in der Tarifstufe BTB gegebenenfalls gekürzt. Die Leistung deckt die Zeit vor und nach der Entbindung ab und wird erst nach Nachweis der Geburt ausgezahlt.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Ein Anspruch besteht, wenn die versicherte Frau bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankentagegeld hat, ihr wegen der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist nach der Entbindung aufgelöst wurde.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Es beträgt höchstens 13 EUR je Kalendertag. Bei versicherten Personen der Tarifstufe BTB wird es, sofern ein tariflicher Anspruch besteht, auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Für welchen Zeitraum wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
Es wird für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag sowie die ersten acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sind es die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung.
Was ist für die Auszahlung erforderlich?
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Nachweises über die erfolgte Entbindung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022