Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung sind rund um Schwangerschaft und Entbindung die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen, die Betreuung durch Arzt und Hebamme, eine Haushaltshilfe und die stationäre Entbindung zu 100 Prozent erstattungsfähig. Für eine künstliche Herbeiführung der Schwangerschaft gelten besondere Voraussetzungen wie Altersgrenzen und eine vorherige Leistungszusage bei 50 Prozent Erstattung, und auch ärztliche Beratung zur Empfängnisverhütung ist abgedeckt.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für:
- gezielte Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft,
- Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung durch Arzt und Hebamme sowie für ergänzende, medizinisch notwendige häusliche Pflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung,
- Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
- stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt. Ausgenommen sind Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche Befruchtung bei einer versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt und dass vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Behandlung erfolgt bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner.
- Zum Zeitpunkt der Behandlung ist die Frau mindestens 25 Jahre alt; die Frau hat das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet.
- Für die gewählte Behandlungsmethode besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht. Eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 50 Prozent ersetzt. Ausgenommen sind Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
Empfängnisverhütung
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt. Ausgenommen sind Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für Zuzahlungen.
Was bedeutet das konkret?
Rund um eine Schwangerschaft übernimmt der Versicherer Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die Betreuung durch Arzt und Hebamme, eine notwendige Haushaltshilfe und die stationäre Entbindung – jeweils voll, abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Eine künstliche Befruchtung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und dann zur Hälfte bezahlt, unter anderem bei verheirateten Paaren und innerhalb festgelegter Altersgrenzen sowie mit vorheriger schriftlicher Zusage. Kosten für ärztliche Beratung zur Empfängnisverhütung werden ebenfalls erstattet, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus übernommen?
Ja, die stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer anderen stationären Vertragseinrichtung mit Geburtshilfe ist erstattungsfähig und wird zu 100 Prozent ersetzt, abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts.
Unter welchen Bedingungen wird eine künstliche Befruchtung bezahlt?
Die Maßnahme muss nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit sein, es braucht vorab eine schriftliche Leistungszusage nach unabhängigem Beratungsverfahren, die Behandlung erfolgt bei einer verheirateten Person und ihrem Ehepartner, die Frau ist mindestens 25 und unter 40, der Mann unter 50 Jahre, es werden nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet und es besteht hinreichende Erfolgsaussicht. Erstattet werden dann 50 Prozent.
Wann besteht bei einer künstlichen Befruchtung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr?
Eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist.
Werden Verhütungsmittel erstattet?
Ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisregelung sind erstattungsfähig. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden zusätzlich ärztlich verordnete, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Verordnungskosten übernommen, und zwar zu 100 Prozent abzüglich Selbstbehalt und Zuzahlungen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022