Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erstattet die Krankheitskostenvollversicherung Fahrkosten für den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus nach Unfall oder Notfall, für Fahrten mit erforderlicher fachlicher Betreuung, für medizinisch zwingende Verlegungen sowie für bestimmte Fahrten zur ambulanten Behandlung. Die Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt, begrenzt auf den Betrag der Gesetzlichen Krankenversicherung, wobei ein Selbstbehalt und eine Zuzahlung von 10 EUR je Transport abgezogen werden.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für den Transport:
- zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus nach einem Unfall bzw. Notfall, auch wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens benötigt werden,
- bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist oder nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Versicherers bei Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,
- für Fahrten zur ambulanten Krankenbehandlung in den nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Fällen, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für Zuzahlungen vorzunehmen sind. Erstattet wird jedoch nicht mehr als der Betrag, der für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Die Zuzahlung beträgt 10 EUR je Transport.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt Fahrkosten in bestimmten Fällen, etwa für den Transport zum nächsten geeigneten Krankenhaus nach einem Unfall oder Notfall, für Fahrten mit notwendiger fachlicher Betreuung, für medizinisch zwingende oder genehmigte Krankenhausverlegungen sowie für bestimmte Fahrten zur ambulanten Behandlung mit vorheriger Leistungszusage. Die Kosten werden grundsätzlich voll ersetzt, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde. Abgezogen werden ein vereinbarter Selbstbehalt sowie eine Zuzahlung von 10 EUR je Transport.
Häufige Fragen
Werden Fahrkosten nach einem Unfall auch ohne Krankenhausaufenthalt bezahlt?
Ja, der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus nach einem Unfall oder Notfall ist erstattungsfähig, auch wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Fahrkosten?
Die Zuzahlung beträgt 10 EUR je Transport.
Werden Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen?
Ja, aber nur in den nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Fällen und nur, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
In welcher Höhe werden die Fahrkosten erstattet?
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, der für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre. Zusätzlich werden ein vereinbarter Selbstbehalt und die Zuzahlung abgezogen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022