Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung im Bereich Krankenvoll werden bei der Berechnung des Erstattungsbetrags zuerst die tariflichen Zuzahlungen abgezogen, und erst nach Überschreiten eines vereinbarten Selbstbehalts kommt es zur Auszahlung. Dabei zählen Aufwendungen zum Kalenderjahr der Inanspruchnahme, ein Selbstbehalt kann sich beim Versicherungsbeginn im laufenden Jahr anteilig mindern, und übersteigen die Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach SGB V, gibt es eine Nachzahlung.
Bei der Ermittlung des Erstattungsbetrages werden zunächst die tariflich vorgesehenen Zuzahlungen abgezogen. Auszahlungen erfolgen erst, nachdem ein vereinbarter Selbstbehalt überschritten wurde.
Bei der Ermittlung eines Selbstbehalts werden die Aufwendungen dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde oder in dem die Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bezogen worden sind.
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, wird ein Selbstbehalt für das erste Kalenderjahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat gemindert. Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres, mindert sich ein Selbstbehalt nicht.
In der Tarifstufe BTB entfallen tarifliche Zuzahlungen, soweit diese bei der Bemessung der Beihilfe Berücksichtigung finden.
Der Versicherer erfasst kalenderjährlich die bei den Versicherungsleistungen in Abzug gebrachten Zuzahlungen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass die Summe der Abzüge die für ihn geltende Belastungsgrenze SGB V übersteigt, leistet der Versicherer entsprechende Nachzahlungen.
Was bedeutet das konkret?
Bevor eine Erstattung ausgezahlt wird, werden zuerst die im Tarif vorgesehenen Zuzahlungen abgezogen; eine Auszahlung gibt es erst, wenn ein vereinbarter Selbstbehalt überschritten ist. Für den Selbstbehalt zählt das Kalenderjahr, in dem die Leistung in Anspruch genommen oder das Mittel bezogen wurde. Startet die Versicherung mitten im Jahr, verringert sich der Selbstbehalt im ersten Jahr anteilig pro nicht versichertem Monat. Übersteigen die abgezogenen Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze nach SGB V, zahlt der Versicherer den übersteigenden Betrag nach.
Häufige Fragen
In welchem Jahr wird eine Behandlung für den Selbstbehalt berücksichtigt?
Die Aufwendungen zählen zu dem Kalenderjahr, in dem der Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde oder in dem die Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bezogen worden sind.
Was passiert mit dem Selbstbehalt, wenn die Versicherung nicht am 1. Januar beginnt?
Für das erste Kalenderjahr wird der Selbstbehalt um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat gemindert. Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres, mindert sich der Selbstbehalt dagegen nicht.
Bekomme ich etwas zurück, wenn ich sehr viele Zuzahlungen hatte?
Ja. Der Versicherer erfasst die im Kalenderjahr abgezogenen Zuzahlungen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass die Summe der Abzüge seine Belastungsgrenze nach SGB V übersteigt, leistet der Versicherer entsprechende Nachzahlungen.
Wie werden Zuzahlungen und Selbstbehalt bei der Erstattung verrechnet?
Zunächst werden die tariflich vorgesehenen Zuzahlungen abgezogen. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Überschreiten eines vereinbarten Selbstbehalts.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022