Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erstattet die Krankenvollversicherung digitale Gesundheitsanwendungen dann, wenn sie im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet und ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet sind. Erstattet werden ausschließlich die Kosten für die Nutzungsrechte an der Software, nicht jedoch Geräte- oder Betriebskosten.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Anwendung wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen.
- Die Anwendung wird nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychotherapeuten angewendet.
Der Anspruch umfasst ausschließlich die Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen. Das gilt insbesondere für:
- die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs
- Internet-, Strom- und Batteriekosten
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt. Davon werden Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vorgenommen, sofern solche anfallen. Es wird jedoch nicht mehr ersetzt als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Was bedeutet das konkret?
Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen werden übernommen, wenn die Anwendung offiziell im dafür vorgesehenen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet ist und ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet wurde. Erstattet wird nur der Preis für die Nutzungsrechte an der Software – nicht die Geräte, mit denen sie genutzt wird, und auch nicht deren Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich zu 100 Prozent, abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts und einer Zuzahlung, aber höchstens bis zu dem Betrag, den ein gesetzlich Versicherter zahlen müsste.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung einer digitalen Gesundheitsanwendung erfüllt sein?
Die Anwendung muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen sein und nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder Psychotherapeuten angewendet werden.
Werden auch die Kosten für Smartphone, PC oder Strom übernommen?
Nein. Erstattet werden ausschließlich die Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Kosten für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs sowie Internet-, Strom- und Batteriekosten sind nicht umfasst.
In welcher Höhe werden die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen ersetzt?
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 Prozent ersetzt, jedoch abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts und einer Zuzahlung. Es wird höchstens der Betrag ersetzt, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022