Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG müssen Versicherungsnehmer und empfangsberechtigte versicherte Personen in der Krankenvollversicherung bestimmte Obliegenheiten erfüllen: Auskünfte erteilen, sich bei Bedarf ärztlich untersuchen lassen und die ärztlich festgestellte eitsunfähigkeit rechtzeitig anzeigen. Wer die Anzeige verspätet stellt oder eine Nachuntersuchung verweigert, riskiert eine gekürzte oder entzogene Krankentagegeldzahlung.
Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person müssen dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist. Diese geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen.
Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Aufforderung durchgeführt werden. Verweigert die versicherte Person die Nachuntersuchung, kann das Krankentagegeld für die Dauer der Weigerung entzogen werden.
Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sorgen. Sie muss insbesondere die Weisungen des Arztes gewissenhaft befolgen und alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Für den Bezug von Krankentagegeld gilt:
- Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber ab dem 43. Tag, durch Vorlage eines Nachweises anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstag an gezahlt, jedoch nicht vor dem 43. Tag. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zwei Wochen an, muss der Nachweis unaufgefordert alle zwei Wochen erneuert werden. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer binnen drei Tagen anzuzeigen.
- Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.
Die versicherten Personen sind verpflichtet, gegenüber den genannten Leistungserbringern unter Vorlage des vom Versicherer ausgehändigten Ausweises auf ihren Versicherungsschutz im Basistarif hinzuweisen. Händigt der Versicherer der bei ihm versicherten Person statt des Ausweises eine elektronische Gesundheitskarte aus, ist deren Vorlage beim Leistungserbringer für die versicherte Person zwingend.
Die versicherte Person ist verpflichtet, dem Versicherer die Ermittlung und Verwendung der individuellen Krankenversichertennummer SGB V zu ermöglichen.
Was bedeutet das konkret?
Versicherte müssen mitwirken, damit der Versicherer den Versicherungsfall und seine Leistungspflicht prüfen kann. Dazu gehören Auskünfte, eine mögliche ärztliche Nachuntersuchung binnen drei Tagen sowie das Befolgen ärztlicher Weisungen zur Genesung. Beim Krankentagegeld sind Arbeitsunfähigkeit und Wiederherstellung fristgerecht anzuzeigen, und eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen oder erhöht werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss mit gekürztem oder entzogenem Krankentagegeld rechnen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer verlangte Nachuntersuchung nicht durchführen lasse?
Die Nachuntersuchung muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Aufforderung erfolgen. Verweigert die versicherte Person sie, kann das Krankentagegeld für die Dauer der Weigerung entzogen werden.
Bis wann muss ich die Arbeitsunfähigkeit für den Bezug von Krankentagegeld melden?
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens aber ab dem 43. Tag, durch Vorlage eines Nachweises anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstag an gezahlt, jedoch nicht vor dem 43. Tag.
Muss ich den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit wiederholt einreichen?
Ja. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zwei Wochen an, muss der Nachweis unaufgefordert alle zwei Wochen erneuert werden. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer binnen drei Tagen anzuzeigen.
Darf ich eine weitere Krankentagegeldversicherung abschließen?
Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022