Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG endet die Krankenvollversicherung unter anderem mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wobei versicherte Personen den Vertrag innerhalb von zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen müssen. Auch der Tod einer versicherten Person, die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland sowie der Wegfall der Versicherungsfähigkeit führen zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch die Pflicht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen und dabei den künftigen Versicherungsnehmer zu benennen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Gibt eine versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf, endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Entfällt eine der bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit und entfällt damit auch die Pflicht zur Versicherung, endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag zunächst, doch die versicherten Personen müssen ihn fortsetzen und dazu innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsnehmer benennen. Stirbt eine versicherte Person, endet der Schutz für diese Person. Auch wenn jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt oder die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit wegfallen, endet das Versicherungsverhältnis.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen sind jedoch verpflichtet, es fortzusetzen und dabei einen künftigen Versicherungsnehmer zu benennen.
Wie lange hat man Zeit, den neuen Versicherungsnehmer zu benennen?
Die Erklärung zur Fortsetzung mit Benennung des künftigen Versicherungsnehmers ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Endet der Schutz, wenn ich Deutschland dauerhaft verlasse?
Ja. Gibt eine versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf, endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Was geschieht, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit wegfallen?
Entfällt eine der bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit und damit auch die Pflicht zur Versicherung, endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022