Bestehen bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung Ersatzansprüche gegen Dritte, muss der Versicherungsnehmer diese bis zur Höhe der geleisteten Erstattung schriftlich an den Versicherer abtreten, seine Ansprüche form- und fristgerecht wahren und bei deren Durchsetzung mitwirken. Wer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, muss mit dem Wegfall oder der Kürzung von Leistungen rechnen.
Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, besteht die Verpflichtung, diese Ansprüche schriftlich an den Versicherer abzutreten. Dies gilt bis zu der Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz geleistet wird. Ersatz meint dabei Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung. Diese Verpflichtung besteht unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges nach dem VVG.
Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person muss den Ersatzanspruch oder ein Recht, das zur Sicherung dieses Anspruchs dient, wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Setzt der Versicherer den Anspruch durch, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person die genannten Obliegenheiten vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dieser Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in einem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person einen Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten, die ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden, gegen den Erbringer von Leistungen, für die der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen wegen eines Schadens Geld von einer anderen Person oder Stelle zusteht, müssen Sie diesen Anspruch schriftlich an den Versicherer übertragen, soweit dieser Ihnen selbst Leistungen erbracht hat. Außerdem müssen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig und formgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Halten Sie sich vorsätzlich nicht daran, entfällt die Leistung in dem Umfang, in dem der Versicherer deshalb kein Geld vom Dritten bekommt; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Dasselbe gilt für zurückzuzahlende, ohne rechtlichen Grund gezahlte Entgelte.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mir jemand anderes den Schaden ersetzen muss?
Sie müssen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte schriftlich an den Versicherer abtreten, und zwar bis zu der Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz geleistet wird (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung).
Muss ich bei der Durchsetzung des Anspruchs mithelfen?
Ja. Sie müssen den Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Gelten diese Regeln auch für zu Unrecht gezahlte Entgelte?
Ja. Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen einen Leistungserbringer zu, für den der Versicherer Erstattungsleistungen erbracht hat, gelten diese Regelungen entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022