Verletzt ein Versicherter bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung eine der vereinbarten Obliegenheiten, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei werden – bei bestimmten Verstößen ist außerdem ein Verwaltungskostenabschlag von 5 EUR je Beleg, höchstens 50 EUR im Kalenderjahr, möglich. Zudem wird das Verhalten der versicherten Person dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Der Versicherer wird ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der geregelten Obliegenheiten verletzt wird. Dabei gelten die im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Einschränkungen.
Wird eine bestimmte weitere Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer berechtigt, bei jedem zur Erstattung eingereichten Beleg einen Verwaltungskostenabschlag vom Erstattungsbetrag abzuziehen. Dieser Abschlag beträgt 5 EUR je Beleg, höchstens jedoch 50 EUR im Kalenderjahr.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Hält sich der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nicht an die vereinbarten Pflichten, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern – im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Bei einer bestimmten Pflichtverletzung darf der Versicherer stattdessen einen Verwaltungskostenabschlag von 5 EUR pro Beleg abziehen, jährlich aber höchstens 50 EUR. Was die versicherte Person weiß oder verschuldet, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Obliegenheit verletzt wird?
Der Versicherer wird ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei, wobei die im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Einschränkungen gelten.
Wie hoch ist der Verwaltungskostenabschlag bei einer bestimmten Obliegenheitsverletzung?
Der Versicherer darf je eingereichtem Beleg 5 EUR vom Erstattungsbetrag abziehen, höchstens jedoch 50 EUR im Kalenderjahr.
Zählt das Verhalten der versicherten Person auch für den Versicherungsnehmer?
Ja, die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022