Ob Versicherte bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung offene Beiträge mit eigenen Gegenforderungen verrechnen dürfen, hängt davon ab, wie diese Gegenforderung beschaffen ist: Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Versicherers ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine eigene Geldforderung gegenüber dem Versicherer hat, darf diese nicht ohne Weiteres mit den Forderungen des Versicherers verrechnen. Eine solche Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Häufige Fragen
Darf ich meine eigene Forderung einfach mit den Beiträgen verrechnen?
Nein, eine Aufrechnung gegen Forderungen des Versicherers ist nur möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Wann gilt eine Gegenforderung als aufrechenbar?
Sie ist aufrechenbar, wenn sie unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Kann ich mit einer noch strittigen Forderung aufrechnen?
Nein, solange die Forderung bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt ist, ist eine Aufrechnung nicht zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022