Wer bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung eine Erstattung möchte, muss dem Versicherer bestimmte Nachweise im Original vorlegen – etwa Rechnungsoriginale mit den geforderten Angaben zu Person, Diagnose und Behandlung, quittierte Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbelege sowie bei eitsunfähigkeit die ärztliche Bescheinigung und den Einkommensnachweis. Geregelt werden zudem die Einreichungsfrist bis zum 31.03. des Folgejahres, die direkte Zahlung an den Rechnungssteller, die Leistung an eine benannte versicherte Person, die Währungsumrechnung sowie das Abtretungs- und Verpfändungsverbot.
Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die folgenden Nachweise erbracht sind. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers:
- Es sind Rechnungsoriginale oder deren beglaubigte Zweitschriften mit einer Bestätigung eines anderen Kostenträgers über die erbrachten Leistungen einzureichen.
- Die Belege der Leistungserbringer müssen folgende Angaben enthalten: Namen und Geburtsdatum der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung, die einzelnen ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen mit Bezeichnung und Nummer gemäß der angewandten Gebührenordnung, die gesondert berechnungsfähigen Entschädigungen und Auslagen sowie die jeweiligen Behandlungsdaten. Ferner müssen die Vertragsarztnummer sowie das Institutionskennzeichen des Krankenhauses enthalten sein.
- Arzneimittelverordnungen sollen zusammen mit der dazugehörigen Rechnung des Leistungserbringers eingereicht werden. Das gilt nicht, wenn der Leistungserbringer die Krankheitsbezeichnung auf der Verordnung vermerkt hat. Der Preis für die bezogenen Arzneimittel muss durch Stempelaufdruck der Apotheke mit Datumsangabe quittiert sein; außerdem muss die Pharmazentralnummer aufgedruckt werden. Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel sind zusammen mit den Verordnungen der Leistungserbringer einzureichen. Hilfsmittelrechnungen müssen die Hilfsmittelnummern des Hilfsmittelverzeichnisses der Gesetzlichen Krankenversicherung ausweisen. Die Verordnungen müssen den Namen der behandelten Person enthalten.
- Die geforderten Nachweise sollen spätestens bis zum 31.03. des auf die Rechnungsstellung folgenden Jahres eingereicht werden.
- Der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit ist das Original der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Bezeichnung der Krankheit sowie der Nachweis über die Höhe des Nettoeinkommens beizufügen.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus dem Gesetz.
Der Versicherer ist berechtigt, in vertraglichem Umfang unmittelbar an den Rechnungssteller zu leisten, wenn dieser ihm eine Rechnung übersendet, die den oben genannten Anforderungen genügt. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung zur Erstattung ein, ohne einen Nachweis darüber beizufügen, dass er die Forderung des Rechnungsstellers erfüllt hat, ist der Versicherer berechtigt, unmittelbar an den Rechnungssteller zu leisten. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese in Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat. In diesem Fall ist die versicherte Person auch zur Erbringung des Nachweises verpflichtet, dass die Forderung des Rechnungsstellers erfüllt wurde. Liegt keine solche Benennung vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen; die direkte Zahlung an den Rechnungssteller bleibt davon unberührt.
Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden zum Kurs des Tages in Euro umgerechnet, an dem die Belege beim Versicherer eingehen.
Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und für Übersetzungen können von den Leistungen abgezogen werden.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherer zahlt, müssen bestimmte Original-Nachweise eingereicht werden, die dann Eigentum des Versicherers werden – dazu zählen Rechnungsoriginale, quittierte Belege für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie bei Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Bescheinigung und ein Einkommensnachweis. Die Unterlagen sollen bis zum 31.03. des Folgejahres nach der Rechnungsstellung eingereicht werden. Der Versicherer darf unter bestimmten Voraussetzungen direkt an den Rechnungssteller zahlen; auf Wunsch kann auch die versicherte Person Empfangsberechtigte sein. Kosten aus dem Ausland werden zum Tageskurs des Belegeingangs umgerechnet, und Ansprüche können grundsätzlich nicht abgetreten oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit meine Behandlungskosten erstattet werden?
Erforderlich sind Rechnungsoriginale oder beglaubigte Zweitschriften mit den geforderten Angaben zu Person, Diagnose, den einzelnen Leistungen und Behandlungsdaten. Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittelbelege müssen wie beschrieben quittiert bzw. mit Verordnung eingereicht werden. Diese Nachweise werden Eigentum des Versicherers.
Bis wann sollte ich meine Rechnungen einreichen?
Die geforderten Nachweise sollen spätestens bis zum 31.03. des Jahres eingereicht werden, das auf die Rechnungsstellung folgt.
Kann der Versicherer direkt an den Arzt oder die Klinik zahlen?
Ja. Der Versicherer darf in vertraglichem Umfang unmittelbar an den Rechnungssteller zahlen, wenn ihm eine passende Rechnung übersandt wird oder wenn kein Nachweis über die Begleichung der Forderung beiliegt. Der Anspruch des Versicherungsnehmers gilt dann insoweit als erfüllt.
Kann ich meine Ansprüche auf Versicherungsleistungen an jemanden abtreten?
Grundsätzlich können Ansprüche weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt jedoch nicht für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen wurden; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022