Bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenvollversicherung entscheidet für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers: Klagen gegen ihn laufen an seinem Wohnort, während er bei Klagen gegen den Versicherer zwischen seinem eigenen Gericht und dem am Sitz des Versicherers wählen kann. Zieht der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder ist sein Aufenthalt unbekannt, gilt das Gericht am Sitz des Versicherers.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können bei folgenden Gerichten erhoben werden:
- beim Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder
- beim Gericht am Sitz des Versicherers.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist in folgenden Fällen zuständig:
- wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat verlegt, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder
- wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird geregelt, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagen gegen den Versicherungsnehmer finden an seinem Wohnort statt. Bei Klagen gegen den Versicherer kann der Versicherungsnehmer zwischen seinem eigenen Gericht und dem Gericht am Sitz des Versicherers wählen. Zieht er ins außereuropäische Ausland oder ist sein Aufenthalt unbekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer vorgehen will?
Sie können entweder beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder beim Gericht am Sitz des Versicherers klagen.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsschluss ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Das gilt auch, wenn Ihr Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022