Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen, während das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht bestehen bleibt und eine Kündigung auf einzelne versicherte Personen oder Tarife begrenzt werden kann.
Das ordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen. Das gesetzlich vorgesehene außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedoch weiterhin bestehen. Falls eine Kündigung erfolgt, kann sie sich auch nur auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beziehen.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer den Vertrag ordentlich kündigen?
Nein, das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen.
Gibt es trotzdem Fälle, in denen der Versicherer kündigen kann?
Ja, die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt und gelten weiterhin.
Kann sich eine Kündigung auf einzelne Personen oder Tarife beschränken?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Basistarif-BT 2022