Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis der Privaten Pflegeversicherung der Alte Oldenburger ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Welches Sozialgericht örtlich zuständig ist und welche zusätzliche Möglichkeit für Versicherungsnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis besteht, erfahren Sie hier.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gilt:
Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist eröffnet.
Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat.
Steht der Versicherungsnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis, kann er auch vor dem für den Beschäftigungsort zuständigen Sozialgericht klagen.
Was bedeutet das konkret?
Möchten Sie in der Privaten Pflegeversicherung gegen Ihren Versicherer vorgehen, wenden Sie sich an ein Sozialgericht. Maßgeblich ist in der Regel das Sozialgericht an Ihrem Wohnort. Sind Sie berufstätig, steht Ihnen zusätzlich das Sozialgericht an Ihrem Arbeitsort offen.
Häufige Fragen
Welcher Rechtsweg gilt für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis?
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.
Welches Sozialgericht ist örtlich zuständig?
Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat.
Kann ich als Beschäftigter auch woanders klagen?
Ja. Steht der Versicherungsnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis, kann er auch vor dem für den Beschäftigungsort zuständigen Sozialgericht klagen.