In der Privaten Pflegeversicherung der Alte Oldenburger müssen Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer in Textform erfolgen. Was das bedeutet und welche Form dabei einzuhalten ist, erfahren Sie hier im Überblick.
In der Privaten Pflegeversicherung der Alte Oldenburger gilt Folgendes:
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, muss diese in Textform erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Mitteilung nachvollziehbar dokumentiert ist. Dies gilt für Willenserklärungen ebenso wie für Anzeigen gegenüber der Alte Oldenburger.
Häufige Fragen
Welche Form müssen Willenserklärungen und Anzeigen haben?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privaten Pflegeversicherung der Alte Oldenburger.
Gegenüber wem sind die Erklärungen und Anzeigen abzugeben?
Willenserklärungen und Anzeigen sind gegenüber dem Versicherer abzugeben und bedürfen dabei der Textform.