In der Privaten Pflegeversicherung der Alte Oldenburger beginnt der Versicherungsschutz mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt – frühestens nach Vertragsabschluss, Zahlung des ersten Beitrags und Ablauf der Wartezeit. Erfahren Sie außerdem, welche besonderen Regelungen für Neugeborene und adoptierte Kinder gelten.
1. Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (technischer Versicherungsbeginn). Er beginnt jedoch nicht:
- vor Abschluss des Versicherungsvertrages,
- vor Zahlung des ersten Beitrags,
- vor Ablauf der Wartezeit.
2. Neugeborene:
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt für einen Elternteil eine Versicherungsdauer von mindestens drei Monaten erfüllt ist.
Die Wartezeit gilt bei Neugeborenen als erfüllt, wenn am Tage der Geburt für einen Elternteil die Wartezeit erfüllt ist.
Die Anmeldung zur Versicherung soll spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgen.
3. Adoption:
Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist.
Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist – sofern nicht Beitragsfreiheit besteht sowie vorbehaltlich der Höchstbeitragsgarantie – die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Privaten Pflegeversicherung startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, greift aber erst, wenn der Vertrag geschlossen, der erste Beitrag gezahlt und die Wartezeit abgelaufen ist. Für Neugeborene und adoptierte minderjährige Kinder gelten besondere Regelungen, die einen frühzeitigen Einstieg in den Versicherungsschutz ermöglichen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Privaten Pflegeversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (technischer Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des ersten Beitrags und nicht vor Ablauf der Wartezeit.
Ab wann sind Neugeborene versichert?
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt für einen Elternteil eine Versicherungsdauer von mindestens drei Monaten erfüllt ist.
Bis wann muss ein Neugeborenes angemeldet werden?
Die Anmeldung zur Versicherung soll spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgen.
Gilt die Regelung auch bei einer Adoption?
Ja. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Sofern nicht Beitragsfreiheit besteht und vorbehaltlich der Höchstbeitragsgarantie ist mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.