In der Privaten Krankenversicherung der Alte Oldenburger können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden – etwa bei dauerhaften Veränderungen im Gesundheitswesen oder wenn eine Bestimmung gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Erfahren Sie, welche Regeln, Prüfungen und Fristen dabei gelten.
1. Anpassung bei veränderten Verhältnissen im Gesundheitswesen:
Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Änderungen erscheinen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich.
- Ein unabhängiger Treuhänder überprüft die Voraussetzungen für die Änderungen und bestätigt ihre Angemessenheit.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
2. Ersatz einer für unwirksam erklärten Bestimmung:
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Der Ersatz ist zur Fortführung des Vertrags notwendig.
- Das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung würde für eine Vertragspartei – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei – eine unzumutbare Härte darstellen.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsbedingungen sind nicht in jedem Fall unveränderlich. Sie können angepasst werden, wenn sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen dauerhaft ändern oder wenn eine Regel durch ein Gericht oder eine Behörde für ungültig erklärt wurde. Damit dies fair bleibt, sind Schutzmechanismen vorgesehen: ein unabhängiger Treuhänder prüft im ersten Fall die Angemessenheit, und in beiden Fällen müssen die Interessen der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden. Zudem werden Änderungen erst nach vorheriger Mitteilung und Ablauf einer Frist wirksam.
Häufige Fragen
Wann dürfen die Versicherungsbedingungen an das Gesundheitswesen angepasst werden?
Bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Wann werden solche Änderungen wirksam?
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Bestimmung für unwirksam erklärt wird?
Wird eine Bestimmung durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Wann wird eine neue Ersatzregelung Vertragsbestandteil?
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. Wirksam ist sie nur, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.