Bei der Privaten Krankenversicherung der Alte Oldenburger ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der substitutiven und der der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung ausgeschlossen. Erfahren Sie, wann eine Kündigung dennoch möglich ist, welche Fristen gelten und wie sie auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden kann.
Ordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen:
In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
Kündigung bei Krankenhaustagegeld- oder Krankheitskostenteilversicherung:
Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Krankheitskostenteilversicherung die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. Es gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Außerordentliches Kündigungsrecht:
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Beschränkung der Kündigung:
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Kündigung insgesamt oder für einzelne Personen:
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Punkt 10. Sätze 1 und 2 entsprechend aus dem Beitrag "Kündigung durch den Versicherungsnehmer".
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherer den Vertrag nicht ordentlich kündigen – Ihr Versicherungsschutz bleibt also grundsätzlich bestehen. Nur bei bestimmten Zusatzversicherungen wie Krankenhaustagegeld oder Teilversicherungen ist eine Kündigung überhaupt möglich, und das ausschließlich in den ersten drei Jahren. Unabhängig davon gilt weiterhin das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht. Eine Kündigung muss zudem nicht den gesamten Vertrag betreffen – sie lässt sich auf einzelne Personen oder Tarife begrenzen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer meine Krankheitskostenvollversicherung ordentlich kündigen?
Nein. In der substitutiven Krankheitskostenversicherung sowie in einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Das gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
Wann kann eine Krankenhaustagegeld- oder Krankheitskostenteilversicherung gekündigt werden?
Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, kann der Versicherer nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres.
Bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bestehen?
Ja. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Kann sich die Kündigung nur auf einzelne Personen oder Tarife beziehen?
Ja. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.