Bei der Alte Oldenburger Krankenversicherung müssen Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer in Textform erfolgen – hier erfahren Sie, was das für die Kommunikation in Ihrer Privaten Krankenversicherung konkret bedeutet.
In der Privaten Krankenversicherung der Alte Oldenburger gilt Folgendes:
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, sollte dies in einer lesbaren, dauerhaft nachvollziehbaren Form geschehen. Die Textform stellt sicher, dass Ihre Mitteilung schriftlich festgehalten und dem Versicherer gegenüber wirksam ist.
Häufige Fragen
In welcher Form müssen Willenserklärungen und Anzeigen abgegeben werden?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privaten Krankenversicherung der Alte Oldenburger.
An wen richten sich die Willenserklärungen und Anzeigen?
Die Willenserklärungen und Anzeigen richten sich an den Versicherer.