Bei der Alte Oldenburger Krankenversicherung können sich Beiträge der Privaten Krankenversicherung ändern, etwa durch steigende Heilbehandlungskosten oder eine höhere Lebenserwartung. Erfahren Sie, wie der jährliche Vergleich der Rechnungsgrundlagen abläuft und ab wann eine Anpassung wirksam wird.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, zum Beispiel:
- wegen steigender Heilbehandlungskosten,
- wegen einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen,
- aufgrund steigender Lebenserwartung.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Im Zuge einer Beitragsanpassung werden zudem verglichen und, soweit erforderlich, angepasst:
- der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag,
- der für die Betragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag.
Diese Zuschläge werden mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen.
Wann werden die Änderungen wirksam:
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft regelmäßig, ob die einkalkulierten Kosten und Annahmen noch zur tatsächlichen Entwicklung passen. Weichen sie zu stark ab, können die Beiträge, aber auch Selbstbeteiligungen und Risikozuschläge angepasst werden. Eine solche Anpassung erfolgt mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders und tritt erst nach einer Benachrichtigung des Versicherungsnehmers in Kraft.
Häufige Fragen
Warum kann sich mein Beitrag in der Privaten Krankenversicherung ändern?
Die Leistungen können sich zum Beispiel wegen steigender Heilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Entsprechend können auch die Beiträge angepasst werden.
Wie oft wird eine Beitragsanpassung geprüft?
Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Wann führt die Prüfung zu einer Anpassung der Beiträge?
Ergibt die Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Können auch Selbstbeteiligung und Risikozuschlag angepasst werden?
Ja. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Ab wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.