Wie in der Privaten Krankenversicherung der Alte Oldenburger die Beiträge berechnet werden, hängt von den Vorschriften des VAG, den Technischen Berechnungsgrundlagen sowie von Geschlecht, tariflichem Lebensalter und Alterungsrückstellung ab. Auch Risikozuschläge und Zuschläge bei erhöhtem Risiko spielen eine Rolle.
1. Rechtsgrundlage der Berechnung:
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des VAG und ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
2. Beitragsänderung und Berücksichtigung von Geschlecht und Lebensalter:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und das (die) bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person berücksichtigt. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
3. Änderung von Risikozuschlägen:
Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
4. Zuschlag bei erhöhtem Risiko:
Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu.
Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden nach festen gesetzlichen und technischen Grundlagen ermittelt. Bei Änderungen fließen unter anderem Geschlecht und erreichtes tarifliches Lebensalter ein – bei geschlechtsunabhängigen Tarifen entfällt das Geschlecht als Faktor. Über die Alterungsrückstellung wird das Eintrittsalter berücksichtigt, sodass allein das Älterwerden während des Vertrags nicht zu höheren Beiträgen führt, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Bei besonderen Risiken können zudem Risikozuschläge angepasst oder ein angemessener Zuschlag erhoben werden.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundlagen werden die Beiträge berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des VAG und ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Steigt mein Beitrag, nur weil ich älter werde?
Nein. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Wird das Geschlecht immer berücksichtigt?
Bei einer Beitragsänderung wird das Geschlecht berücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Was passiert bei einem erhöhten Risiko im Rahmen einer Vertragsänderung?
Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb maßgeblichen Grundsätzen zum Ausgleich erhöhter Risiken.
Können bereits vereinbarte Risikozuschläge geändert werden?
Ja. Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.