Wer seine Krankenzusatzversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG beenden möchte, kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen – frühestens jedoch nach Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Daneben bestehen Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen, Leistungsminderungen und altersbedingten Beitragsänderungen sowie ein Fortsetzungsrecht der versicherten Personen.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Frühestens ist eine Kündigung jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Versicherungsjahr
- Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.
- Werden nachträglich weitere Tarife abgeschlossen, endet deren erstes Versicherungsjahr zusammen mit dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages. Die folgenden Versicherungsjahre werden dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages angepasst.
- Entsprechendes gilt für alle sonstigen Vertragsänderungen. Dazu zählen die nachträgliche Mitversicherung von Personen sowie Beitragsanpassungen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter gilt, oder dass der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, gilt Folgendes: Erhöht sich der Beitrag durch diese Änderung, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen.
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert er seine Leistungen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen. Dies ist innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung möglich. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Erklärt der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife, kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Erklärung möglich. Die Aufhebung erfolgt zum Schluss des Monats, in dem ihm die Erklärung des Versicherers zugegangen ist, bei einer Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Die Kündigung lässt sich auf einzelne Personen oder Tarife beschränken. Bei Beitragserhöhungen, Leistungsminderungen oder altersbedingten Beitragsänderungen gibt es zusätzliche Kündigungsrechte innerhalb bestimmter Fristen. Wird nur für einzelne Personen oder Tarife gekündigt, können versicherte Personen den Vertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Krankenzusatzversicherung ordentlich kündigen?
Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren.
Kann ich nur für eine bestimmte Person oder einen einzelnen Tarif kündigen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung können Sie hinsichtlich der betroffenen Person innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bei einer Beitragserhöhung ist die Kündigung auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich.
Was können versicherte Personen tun, wenn der Versicherungsnehmer kündigt?
Sie können das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. Die Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn nachgewiesen wird, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigung Kenntnis erlangt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023