Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und ihrer Krankenzusatzversicherung klärt sich hier, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis zuständig ist: Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen über sein Wohnsitzgericht, während Klagen gegen den Versicherer wahlweise am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers erhoben werden können. Zudem wird geregelt, was gilt, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland umzieht oder sein Aufenthalt unbekannt ist.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist in folgenden Fällen zuständig:
- wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat verlegt, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,
- oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, an welchem Gericht Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag verhandelt werden. Wird gegen den Versicherungsnehmer geklagt, entscheidet das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Klagt der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer, kann er zwischen seinem eigenen Wohnort und dem Sitz des Versicherers wählen. Zieht der Versicherungsnehmer in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder ist sein Aufenthalt unbekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer vorgehen möchte?
Sie können wahlweise beim Gericht an Ihrem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt oder beim Gericht am Sitz des Versicherers klagen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagt?
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsschluss ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder EU-Mitgliedstaat noch Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Was passiert, wenn mein Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist?
Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023