Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG darf der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche nur dann gegen Forderungen des Versicherers aufrechnen, wenn diese Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist – andere Gegenforderungen sind zur Aufrechnung nicht zugelassen.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Geld vom Versicherungsnehmer verlangt, darf dieser nur unter einer Bedingung eine eigene Forderung dagegen verrechnen (aufrechnen): Die eigene Gegenforderung muss entweder unbestritten sein oder rechtskräftig festgestellt worden sein. Ist das nicht der Fall, ist eine Aufrechnung nicht möglich.
Häufige Fragen
Darf ich meine eigenen Ansprüche gegen die Forderung des Versicherers verrechnen?
Ja, aber nur dann, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet es, dass eine Gegenforderung unbestritten sein muss?
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Andernfalls kann der Versicherungsnehmer nicht aufrechnen.
Kann ich gegen eine Forderung des Versicherers auch mit einer noch strittigen Gegenforderung aufrechnen?
Nein. Eine Aufrechnung ist nur möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023