Bei Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person ersetzt die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in ihrer Pflegezusatzversicherung Aufwendungen für Pflege oder zahlt ein Pflegetagegeld sowie weitere im Tarif vorgesehene Leistungen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet, wenn diese nicht mehr besteht. Der Schutz gilt für Pflege in Deutschland, in der Pflegekostenversicherung zusätzlich in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum, und lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen in einen gleichartigen Schutz umwandeln.
Der Versicherer leistet im Versicherungsfall in vertraglichem Umfang:
- Ersatz von Aufwendungen für Pflege (Pflegekostenversicherung) oder
- ein Pflegetagegeld sowie
- sonstige im Tarif vorgesehene Leistungen.
Sofern vereinbart, erbringt er in der Pflegekostenversicherung damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen.
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Er endet, wenn Pflegebedürftigkeit nicht mehr besteht.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:
- dem Versicherungsschein,
- ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen,
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie
- den gesetzlichen Vorschriften.
Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Pflegekostenversicherung und in der Pflegetagegeldversicherung auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus erstreckt er sich in der Pflegekostenversicherung auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Der Versicherer bleibt höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die er auch bei Pflege in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hätte.
Pflegetagegeld
Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt auch für die Pflegetagegeldversicherung.
Umwandlung
Der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen, sofern die versicherte Person die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Der Versicherer nimmt einen Antrag auf Umwandlung in angemessener Frist an.
Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. Die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nach Maßgabe dieser Berechnungsgrundlagen angerechnet.
Soweit der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, kann insoweit ein Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Ferner ist für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes die Wartezeit einzuhalten.
Die Umwandlung des Versicherungsschutzes aus einem Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn eine versicherte Person pflegebedürftig ist, und ersetzt je nach Vereinbarung Pflegekosten oder zahlt ein Pflegetagegeld sowie weitere Tarifleistungen. Der Versicherungsfall startet mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet, sobald diese wegfällt. Der Schutz gilt in Deutschland, in der Pflegekostenversicherung zusätzlich in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum – jedoch nur bis zur Höhe der Leistungen, die auch in Deutschland fällig wären. Auf Wunsch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Umwandlung in einen gleichartigen Schutz möglich, wobei erworbene Rechte erhalten bleiben.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor und wie lange dauert er an?
Der Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Er beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht.
Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland?
In der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung gilt der Schutz für Pflege in Deutschland. In der Pflegekostenversicherung erstreckt er sich zusätzlich auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums; diese Erweiterung gilt auch für die Pflegetagegeldversicherung. Der Versicherer leistet dabei höchstens so viel, wie er auch bei Pflege in Deutschland erbringen müsste.
Kann ich meinen Vertrag in einen anderen Versicherungsschutz umwandeln?
Ja, der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen, sofern die versicherte Person die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Erworbene Rechte bleiben erhalten und die Alterungsrückstellung wird angerechnet. Bei höherem oder umfassenderem Schutz können ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart und eine Wartezeit fällig werden.
Ist die Umwandlung von einem Unisex-Tarif in einen anderen Tarif möglich?
Nein. Die Umwandlung aus einem Tarif mit geschlechtsunabhängig kalkulierten Beiträgen in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023