Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG beträgt die Wartezeit drei Jahre und beginnt mit dem Versicherungsbeginn; bei einem Unfall entfällt sie, und bei Vertragsänderungen gilt die Wartezeit für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit entfällt bei Unfall.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Die Wartezeit startet mit dem Beginn der Versicherung und dauert drei Jahre. Wird der Versicherungsfall durch einen Unfall ausgelöst, gilt keine Wartezeit. Ändert sich der Vertrag, so gelten die Wartezeitregelungen für den Teil des Versicherungsschutzes, der neu hinzukommt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit und ab wann läuft sie?
Die Wartezeit beträgt drei Jahre und rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Gilt die Wartezeit auch bei einem Unfall?
Nein, bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn der Vertrag geändert wird?
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023