Nach einem Schaden im Rahmen der Hausratversicherung der Alte Oldenburger dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist dies bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Wer kündigt, muss dabei die Textform wahren; je nach kündigender Partei gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail.
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten – der Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer wirksam, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Sie muss in Textform erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024