Wer bei der Alte Oldenburger seinen Hausratvertrag beenden möchte, kann jederzeit kündigen – wahlweise mit sofortiger Wirkung ab Zugang der Erklärung, zu einem späteren Wunschtermin oder auch schon vor dem vereinbarten Ablauf. Zusätzlich lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen per Teilkündigung herauslösen, ohne dass der Gesamtvertrag endet, und dank Innovationsgarantie profitiert der Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen der Bedingungen.
In Erweiterung zu den allgemeinen Regelungen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
- Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
- Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer ist dies nur nach den entsprechenden Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag jederzeit kündigen, wahlweise sofort oder zu einem späteren Wunschtermin und sogar schon vor dem eigentlichen Ablauf. Es lassen sich auch nur einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der gesamte Vertrag endet; der jeweils andere Vertragspartner darf dann innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag beenden. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese Verbesserungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Hausratvertrag auch vor dem vereinbarten Ablauf kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, wahlweise ab Zugang der Erklärung beim Versicherer, zu einem späteren Wunschtermin oder auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Kann ich nur einen einzelnen Baustein kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu verlieren?
Ja. Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm gewählten Zeitpunkt wirkt.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner darf daraufhin den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingehen; der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Erweiterungen nicht gewünscht, kann der Vertrag gekündigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024