Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig täuscht. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wird die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wird die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls seinen Anspruch. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch vor, gilt der jeweilige Sachverhalt als bewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer nach dem Schaden täusche?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes festgestellt, gilt sie als bewiesen. Ebenso gelten die Voraussetzungen der Täuschung als bewiesen, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024