Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind Feuerlöschkosten mitversichert, die im Rahmen eines Versicherungsfalles anfallen und beispielsweise von der Feuerwehr oder anderen Institutionen geltend gemacht werden. Damit trägt der Versicherer auch die Aufwendungen, die durch die Brandbekämpfung entstehen.
Feuerlöschkosten sind mitversichert. Das gilt für Kosten, die im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Solche Kosten können zum Beispiel von der Feuerwehr oder von anderen Institutionen geltend gemacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen eines Versicherungsfalles ein Feuer gelöscht werden muss, sind die dafür entstehenden Feuerlöschkosten mitversichert. Solche Kosten können etwa von der Feuerwehr oder von anderen Institutionen geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Werden die Kosten der Feuerwehr übernommen?
Ja. Feuerlöschkosten, die zum Beispiel von der Feuerwehr geltend gemacht werden, sind im Rahmen eines Versicherungsfalles mitversichert.
Gilt der Schutz nur für Kosten der Feuerwehr?
Nein. Mitversichert sind Feuerlöschkosten, die von der Feuerwehr oder auch von anderen Institutionen geltend gemacht werden.
Wann sind diese Feuerlöschkosten versichert?
Die Feuerlöschkosten sind mitversichert, wenn sie im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024