Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung die Leistung, ohne sie im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen. Auch wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht, bleibt der Schaden bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag mitversichert.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig, wird die Leistung nicht anteilig gekürzt, obwohl sie es sonst je nach Schwere des Verschuldens sein könnte. Der Schaden bleibt versichert, allerdings höchstens bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursache?
Nein. Die Versicherungsleistung wird nicht in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt, auch wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Gilt der Verzicht auf die Kürzung auch für den Repräsentanten?
Ja. Er gilt sowohl für Schäden, die der Versicherungsnehmer, als auch für Schäden, die sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Bis zu welcher Höhe besteht der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024