Wenn Sie bei der Alte Oldenburger eine Hausratversicherung im eigenen Namen abschließen, aber die Interessen eines Dritten mitversichern, klärt dieser Abschnitt, wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf und wie die Entschädigung ausgezahlt wird. Die Rechte stehen allein dem Versicherungsnehmer zu, und für die Auszahlung an ihn kann der Versicherer die Zustimmung des Versicherten verlangen. Zudem wird geregelt, wann Kenntnis und Verhalten des Versicherten mitzählen.
Rechte aus dem Vertrag
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist. Das gilt ebenso, wenn ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Versicherung im eigenen Namen abschließen, um das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch nur der Versicherungsnehmer ausüben – selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Für die Auszahlung der Entschädigung kann der Versicherer die Zustimmung des Versicherten fordern, und der Versicherte braucht wiederum die Zustimmung des Versicherungsnehmers. Ob es zusätzlich auf das Wissen und Verhalten des Versicherten ankommt, hängt davon ab, wie und ob er in den Vertragsabschluss eingebunden war.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag geltend machen, wenn ich für jemand anderen versichere?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
An wen wird die Entschädigung ausgezahlt und welche Zustimmung ist nötig?
Vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat. Der Versicherte selbst kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Zählt das Verhalten des Versicherten für den Versicherungsnehmer mit?
Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen geschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024