Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug – mit möglichen Folgen wie Schadensersatz, einer Mahnung mit Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen, Leistungsfreiheit und Kündigung.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt der Fall.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, nämlich Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise zu bestimmten Zeitpunkten fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig und hat er das zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz sowie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen verlangen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei sein und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt, wird die Kündigung unwirksam, doch die Leistungsfreiheit besteht bis zur Zahlung fort.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Gerate ich automatisch in Verzug, wenn ich einen Folgebeitrag nicht zahle?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Bei Verzug kann der Versicherer Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Welche Frist muss eine Mahnung mindestens einräumen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, auf Kosten des Versicherungsnehmers, und ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit einer Zahlungsfrist verbunden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024