Beim Hausrat-Schutz der Alte Oldenburger gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufendes Vertragsverhältnis und dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen. Er darf außerdem Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden – eine Beschränkung dieser Vollmacht wirkt nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Versicherungsnehmer.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen entgegenzunehmen, die der Versicherungsnehmer abgibt. Dies betrifft:
- den Abschluss oder den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Dinge stellvertretend entgegennehmen. Dazu gehören Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, laufendem Vertrag und dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine samt Nachträgen übermitteln und Zahlungen annehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Vollmacht wirkt nur dann gegen den Versicherungsnehmer, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für den Versicherer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages entgegenzunehmen.
Darf mir der Vertreter den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann wirkt eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung der Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024